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Berufsqualifizierende Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in

-zweijährig-

Abschlüsse, Qualifikationen

Die Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogische/r Assistent/in qualifiziert für eine Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen. Der/Die Auszubildende soll in der Lage sein, die Tätigkeiten von Sozialpädagogen und Erziehern zu unterstützen und ergänzen. Nach erfolgreichem Abschluss führen die Auszubildenden die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in“.

Darüber hinaus wird der Erweiterte Sekundarabschluss I auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: der Gesamtnotendurchschnitt beträgt mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie werden mindestens befriedigende Leistungen erreicht.

Voraussetzungen

Klasse 1

In Klasse 1 kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss 1 – Realschulabschluss -oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist sowie die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) und gesundheitliche Eignung (Impfnachweise) belegt.

Klasse 2

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer

  1. den Sekundarabschluss 1 – Realschulabschluss- oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule Sozialpädagogik oder einer anderen gleichwertigen einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung nachweist oder
  2. eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine spezielle berufliche Vorbildung nachweist. (genauere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der BBS Fredenberg) oder
  3. aufgrund eines protokollierten Beratungsgespräches einen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt.

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/sozialpädagogischer Assistent (Klasse 2) ist an der BBS Fredenberg eine zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 179-181 SGB III)

Besonderheiten

Jedes Ausbildungsjahr startet mit einer Klassenfindungswoche. Mit verschiedenen Aufgaben im Seilgarten und am Salzgittersee, zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Steigerung des Selbstbewusstseins und zur Teamfähigkeit soll das Klassenklima und die Sozialkompetenz jedes/jeder Auszubildenden gefördert und gleichzeitig berufliche Anforderungen verdeutlicht werden.

Berufliche Perspektiven

Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten können als Zweitkraft in Kindertagesstätten arbeiten, eine Erzieherin/Erzieher-Ausbildung anschließen oder sich in anderen Schulformen weiterbilden. Die erfolgreiche Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin ist Voraussetzung, um den Beruf der Erzieherin/des Erziehers zu erlernen. Der Beruf der sozialpädagogischen Assistenten bietet insbesondere für Männer, ausgezeichnete berufliche Perspektiven.

Ausbildungsgang

Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre.

Es wird unterrichtsbegleitend die praktische Ausbildung in zwei sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt (2 Tage pro Woche). Die praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Berufsfachschule betreut. Die Praxisstellen werden nach den Vorgaben der Schule von den Auszubildenden selbstständig gesucht und der Schule zum Ausbildungsbeginn mitgeteilt.

Die praktische Ausbildung soll in zwei Tätigkeitsbereichen mit Kindern in verschiedenen Entwicklungsstufen (0-3,3-6,6-10 Jahre) erfolgen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren von jeweils 3 Zeitstunden. Die Prüfungen finden im Fach Deutsch und in zwei Modulen des berufsbezogenen Lernbereiches -Theorie- statt. Die praktische Prüfung findet im berufsbezogenen Bereich -Praxis- statt.

Förderung

Der Schulbesuch kann nach den jeweils im Einzelfall geltenden Bestimmungen, z.B. nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), gefördert werden.

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/sozialpädagogischer Assistent (Klasse 2) ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 179-181 SGB III )

Nähere Information zur der geförderten Umschulungsmaßnahme sind über das Sekretariat der BBS Fredenberg zu erfragen.

Beratung

Telefonische und persönliche Beratungen für die Aufnahme erfolgen donnerstags von 13.15 – 14.45 Uhr (Schulferien ausgenommen) in den Berufsbildenden Schulen Fredenberg.
Um telefonische Anmeldung unter 05341 839-7301 wird gebeten.

Informationen im Überblick

Alle Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zum Download.

Anmeldung

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie ein Anmeldeformular, das Sie im Sekretariat der Berufsbildenden Schulen Fredenberg oder in unserem Downloadbereich erhalten. Anmeldeschluss ist jeweils der 20. Februar vor Schulbeginn. Spätere Anmeldungen können in Einzelfällen berücksichtigt werden.

Bildrechte

Headerbild – ©fotogestoeber/ Adobe Stock
Textbild -©Monkey Business/ Adobe Stock

BERUFSBILDENDE SCHULEN FREDENBERG || Hans-Böckler-Ring 18-20 || 38228 Salzgitter || Telefon: 05341 839-7300