Fachschule Sozialpädagogik
– zweijährig –
– zweijährig –
Die Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik soll die Auszubildenden befähigen, in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig zu sein. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung führen die Auszubildenden die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik erhalten die Auszubildenden die Fachhochschulreife.
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer
1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat;
2. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Staatlich geprüfte und anerkannte Erzieher/innen können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern tätig sein. Die Nachfrage, insbesondere auch nach männlichen Erziehern ist enorm hoch und stellt eine sehr günstige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt dar.
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert zwei Jahre. Die Abschlussprüfung umfasst zwei Klausuren und eine Facharbeit. Die Teilnahme an beruflich qualifizierenden Exkursionen und Studienfahrten ist obligatorisch.
Der Umfang der Ausbildung am Lernort Praxis beträgt 600 Zeitstunden. Die praktische Ausbildung findet in zwei Blöcken (1. + 2. Ausbildungsjahr) in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen statt, wobei zwei unterschiedliche sozialpädagogische Arbeitsfelder zu wählen sind (z.B. Kindergarten und Heimerziehung).
Jedes Ausbildungsjahr startet mit einer Klassenfindungswoche. Dazu gehören verschiedene Aktivitäten im Seilgarten und am Salzgittersee, um sich gegenseitig kennenzulernen sowie zur Steigerung des Selbstbewusstseins und der Teamfähigkeit. Dadurch wird das Klassenklima und die Sozialkompetenz jedes/jeder Auszubildenden gefördert und es werden gleichzeitig berufliche Anforderungen verdeutlicht.
Der Schulbesuch kann als „Aufstiegs-BAföG“ gefördert werden. Ein anteiliger oder vollständiger Erlass ist möglich. Auskünfte zur Förderung erhalten Sie auf den Seiten der NBank oder bei den örtlichen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Telefonische und persönliche Beratungen für die Aufnahme erfolgen donnerstags von 13.15 – 14.45 Uhr (Schulferien ausgenommen) in den Berufsbildenden Schulen Fredenberg.
Um telefonische Anmeldung unter 05341 839-7301 wird gebeten.
Alle Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zum Download.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie ein Anmeldeformular, das Sie im Sekretariat der Berufsbildenden Schulen Fredenberg oder in unserem Downloadbereich erhalten. Anmeldeschluss ist jeweils der 20. Februar vor Schulbeginn. Spätere Anmeldungen können in Einzelfällen berücksichtigt werden.
Headerbild – ©fotogestoeber/ Adobe Stock
Textbild -©Monkey Business/ Adobe Stock